Seit April 2024 ist der Eigenanbau von Cannabis in Deutschland unter bestimmten Bedingungen legal. Viele Menschen fragen sich nun, wie viele Pflanzen sie zu Hause haben dürfen und welche Regeln dabei gelten. Die Antwort ist eindeutig: Erwachsene dürfen in Deutschland bis zu drei Cannabispflanzen pro Person zum Eigenkonsum anbauen.
Doch mit dieser Erlaubnis kommen auch klare Pflichten und Einschränkungen. Der Anbau ist nicht überall erlaubt und muss bestimmte Bedingungen erfüllen. Besonders wichtig sind Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie zur Vermeidung von Geruchsbelästigungen.
Dieser Artikel erklärt die gesetzlichen Grundlagen für den Cannabisanbau in Deutschland und zeigt, wo und wie der Anbau erlaubt ist. Er gibt praktische Hinweise zur Umsetzung und informiert über Alternativen wie Cannabis Social Clubs sowie mögliche Risiken und Strafen bei Verstößen.
Gesetzliche Grundlagen für den Eigenanbau von Cannabispflanzen
In Deutschland regelt seit April 2024 ein neues Gesetz den privaten Anbau von Cannabis. Erwachsene dürfen unter bestimmten Bedingungen zu Hause Cannabispflanzen kultivieren, wobei klare Grenzen und Sicherheitsvorschriften gelten.
Das Cannabisgesetz (CanG) und Konsumcannabisgesetz (KCanG)
Das Cannabisgesetz (CanG) beziehungsweise Konsumcannabisgesetz (KCanG) trat am 1. April 2024 in Kraft. Es beendet das jahrzehntelange Verbot von Anbau und Besitz von Cannabis für den persönlichen Gebrauch.
Nach § 3 KCanG ist der Eigenanbau von Cannabis ausdrücklich erlaubt. Das Gesetz legt fest, wie viele Pflanzen angebaut werden dürfen und unter welchen Bedingungen dies geschehen muss.
Die Regelung gilt für den gesamten Lebenszyklus der Cannabispflanze. Das schließt sowohl Cannabis Samen als auch Stecklinge und ausgewachsene Pflanzen ein.
Wer darf anbauen? Alters- und Wohnsitzvoraussetzungen
Nur volljährige Personen dürfen Cannabispflanzen anbauen. Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Anbau komplett verboten.
Zusätzlich zum Alter gibt es eine Wohnsitzvoraussetzung. Die Person muss seit mindestens sechs Monaten einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Der Anbau von Cannabis muss am eigenen Wohnsitz oder am gewöhnlichen Aufenthaltsort erfolgen. Die Cannabispflanzen dürfen nicht an anderen Orten kultiviert werden.
Wichtig ist der Zugriffsschutz. Die Pflanzen müssen so gesichert sein, dass Kinder, Jugendliche und unbefugte Dritte nicht an sie herankommen können. In Wohnungen bedeutet das die Aufbewahrung in abschließbaren Schränken oder Räumen.
Definition: Eigenanbau vs. gemeinschaftlicher Anbau
Der Eigenanbau von Cannabis bezeichnet die private Kultivierung von Cannabispflanzen zum persönlichen Konsum. Pro Person sind maximal drei lebende Cannabispflanzen erlaubt. Diese Grenze gilt pro Person, nicht pro Haushalt.
Der Anbau dient ausschließlich dem Eigenkonsum. Die Weitergabe oder der Verkauf der angebauten Pflanzen oder des geernteten Cannabis bleibt verboten.
Beim gemeinschaftlichen Anbau handelt es sich um Cannabis-Social-Clubs. Diese Anbauvereinigungen dürfen Cannabis für ihre Mitglieder kultivieren und weitergeben. Sie unterliegen eigenen Regelungen und Auflagen.
Cannabis-Social-Clubs können auch Cannabis Samen und Stecklinge an Mitglieder und Nicht-Mitglieder weitergeben. Alternativ ist die Bestellung von Samen aus dem EU-Ausland über das Internet erlaubt.
Wie viele Cannabispflanzen sind erlaubt? Die aktuellen Obergrenzen
In Deutschland dürfen Erwachsene seit April 2024 bis zu drei Cannabispflanzen pro Person anbauen. Die Regelung bezieht sich auf blühende Pflanzen, während Stecklinge anders behandelt werden.
Regelungen pro Person und Haushalt
Jede volljährige Person darf maximal drei Cannabispflanzen gleichzeitig kultivieren. Diese Regelung gilt pro Person, nicht pro Haushalt. Wohnen mehrere Erwachsene zusammen, darf jeder seine eigenen drei Pflanzen anbauen. In einer Wohngemeinschaft mit drei Personen sind somit bis zu neun Pflanzen möglich.
Zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Volljährigkeit (mindestens 18 Jahre)
- Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland seit mindestens 6 Monaten
Die drei erlaubten Pflanzen beziehen sich auf blühende Cannabispflanzen. Der Anbau ist ausschließlich für den Eigenkonsum gestattet. Verkauf und gewerblicher Anbau bleiben verboten.
Umgang mit Stecklingen und Jungpflanzen
Stecklinge zählen nicht zur Obergrenze von drei Pflanzen. Sie gelten als Vermehrungsmaterial und fallen unter eine andere Kategorie.
Erst wenn die Pflanzen in die Blütephase eintreten, werden sie als vollwertige Cannabispflanzen gewertet. Züchter dürfen also mehr als drei Stecklinge besitzen, solange nur maximal drei davon gleichzeitig blühen.
Diese Regelung erleichtert den Anbau erheblich. Grower können Jungpflanzen vorbereiten, während andere Pflanzen noch in der Blüte stehen. Nach der Ernte können sie nahtlos mit den vorbereiteten Pflanzen weitermachen.
Grenzen bei getrocknetem Cannabis und Blüten
Am Wohnsitz dürfen Personen maximal 50 Gramm getrocknetes Cannabis besitzen. Diese Grenze gilt unabhängig von der Anzahl der angebauten Pflanzen.
Produziert die Ernte mehr als 50 Gramm, muss der Überschuss vernichtet werden. Andernfalls droht eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat.
Das Gewicht bezieht sich auf die getrockneten Blüten nach der Verarbeitung. Frische Pflanzen wiegen deutlich mehr, da sie noch Feuchtigkeit enthalten.
Bei Besitz von 50 bis 60 Gramm am Wohnsitz droht ein Bußgeld. Die Höhe variiert je nach Bundesland zwischen 50 und 1.000 Euro. Mengen über 60 Gramm werden strafrechtlich verfolgt.
Außerhalb des Wohnsitzes dürfen Erwachsene nur bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis mit sich führen.
Wo ist der Anbau von Cannabis zulässig?
Der Anbau von Cannabis ist nur am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort erlaubt. Dabei muss die Cannabispflanze vor unbefugtem Zugriff geschützt sein, besonders vor Kindern und Jugendlichen.
Anbau in der Wohnung oder Haus
Der Indoor-Anbau in der eigenen Wohnung oder im Haus ist grundsätzlich erlaubt. Jede volljährige Person darf bis zu 3 Cannabispflanzen gleichzeitig anbauen.
Eine Growbox bietet die beste Lösung für den Anbau in Innenräumen. Sie ermöglicht die Kontrolle von Licht, Temperatur und Belüftung. Die Box sollte abschließbar sein, um den gesetzlich vorgeschriebenen Schutz vor Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten.
Mieter müssen beachten, dass der Vermieter den Anbau untersagen kann. Es empfiehlt sich, vor dem Start des Anbaus die Zustimmung des Vermieters einzuholen. Der Indoor-Anbau benötigt technisches Equipment wie LED-Lampen, Lüfter und eventuell einen Luftfilter.
Garten, Balkon und private Außenbereiche
Der Outdoor-Anbau ist auf dem eigenen Balkon oder im eigenen Garten zulässig. Das Grundstück muss sich am Wohnsitz befinden und vor fremdem Zugriff geschützt sein.
Ein eingezäunter Garten eignet sich gut für cannabis anbauen im Freien. Die Pflanzen profitieren vom natürlichen Sonnenlicht und benötigen weniger technisches Equipment. Ein Sichtschutz ist ratsam, um Konflikte mit Nachbarn zu vermeiden.
Auf dem Balkon gilt die gleiche Regelung wie im Garten. Die Pflanzen dürfen nicht öffentlich einsehbar sein. Ein Sichtschutz schützt vor neugierigen Blicken und reduziert mögliche Konflikte. Der Anbau darf nicht im Umkreis von 100 Metern zu Schulen, Kindergärten oder Spielplätzen erfolgen.
Was ist im Schrebergarten oder auf fremdem Grund erlaubt?
Im Schrebergarten ist der Anbau von Cannabis nicht erlaubt. Ein Schrebergarten gilt nicht als gewöhnlicher Aufenthaltsort im Sinne des Gesetzes. Das gleiche gilt für gepachtete Flächen oder Grundstücke.
Der Anbau auf fremdem Grund ist verboten, selbst mit Erlaubnis des Eigentümers. Das Gesetz erlaubt den Anbau ausschließlich am eigenen Wohnsitz. Diese Regelung gilt auch für Wochenendhäuser oder Ferienwohnungen, die nicht als Hauptwohnsitz gemeldet sind.
Wer außerhalb des Wohnsitzes Cannabis anbaut, begeht eine Straftat. Verstöße können mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden. Die Polizei darf die Pflanzen beschlagnahmen und ein Strafverfahren einleiten.
Praktische Hinweise und Pflichten beim Eigenanbau
Der Anbau von Cannabis zu Hause bringt nicht nur rechtliche Grenzen mit sich, sondern auch praktische Pflichten. Besonders wichtig sind der Schutz von Kindern, die Rücksicht auf Nachbarn und die richtige Aufbewahrung der Ernte.
Schutz vor Kindern und Jugendlichen
Das Cannabisgesetz schreibt vor, dass Cannabispflanzen durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche geschützt werden müssen. In einem Garten, in dem Kinder spielen, haben die Pflanzen grundsätzlich nichts zu suchen.
Im Außenbereich muss ein abschließbarer Bereich geschaffen werden. Eine normale Garteneinzäunung reicht oft nicht aus. Empfohlen wird ein abschließbares Gewächshaus oder ein verschließbarer Käfig um die Pflanzen.
Bei Indoor-Anbau in einer Growbox müssen abschließbare Räume oder Schränke verwendet werden. Der Schlüssel sollte außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahrt werden. Auch getrocknete Blüten und Cannabis müssen sicher verschlossen gelagert werden.
Verstöße gegen diese Schutzpflicht können strafrechtliche Folgen haben. Wer Kinder im Haushalt hat, trägt eine besondere Verantwortung.
Sichtschutz, Geruchsbelästigung und Nachbarschaft
Die Pflanzen müssen ohne Einsicht von außen angebaut werden. Dies gilt besonders für den Gartenanbau. Ein ausreichender Sichtschutz durch Zäune, Hecken oder schnell wachsende Pflanzen wie Sonnenblumen ist notwendig.
Der intensive Geruch blühender Cannabispflanzen kann zu Problemen mit Nachbarn führen. Das Gesetz verbietet ausdrücklich Geruchsbelästigung. Bei Beschwerden muss der Anbau eingestellt werden.
Die richtige Standortwahl hilft dabei, Konflikte zu vermeiden. Ein geschützter Bereich mit ausreichend Abstand zu Nachbargrundstücken ist ideal. Bei Indoor-Anbau können Aktivkohlefilter den Geruch reduzieren.
Wer in Mehrfamilienhäusern wohnt, sollte besonders vorsichtig sein. Der Geruch kann durch Lüftungsschächte in andere Wohnungen gelangen.
Notwendige Ausstattung: Technik, Dünger und Zubehör
Cannabis zählt zu den Starkzehrern und benötigt nährstoffreichen Boden. Für den Gartenanbau eignen sich Kompost und Langzeitdünger wie Hornspäne oder Schafwollpellets. Der Dünger sollte alle wichtigen Nährstoffe enthalten: Stickstoff, Phosphor und Kalium.
Der pH-Wert des Bodens muss zwischen 5,5 und 6,5 liegen. Ein pH-Messgerät aus dem Gartenfachhandel hilft bei der Kontrolle. Bei Bedarf kann Schwefel den Wert senken, während Kalk ihn erhöht.
Für Indoor-Anbau in einer Growbox wird zusätzliche Technik benötigt:
- Pflanzenlampen mit mindestens 6-8 Stunden Licht täglich
- Belüftungssystem mit Aktivkohlefilter gegen Geruch
- Bewässerungssystem oder Gießkannen
- Thermometer und Hygrometer zur Klimakontrolle
Die Investition in eine Growbox lohnt sich für ganzjährigen Anbau. Sie bietet kontrollierbares Klima und schützt vor neugierigen Blicken.
Ernte, Aufbewahrung und Weitergabe: Was ist erlaubt?
Im privaten Bereich dürfen bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis aufbewahrt werden. Im öffentlichen Raum sind nur 25 Gramm erlaubt. Diese Grenze kann bei der Ernte schnell überschritten werden, da eine Pflanze etwa 20-30 Gramm trockene Blüten liefert.
Das Trockengewicht liegt bei etwa 20-25 Prozent des Frischgewichts. Wer drei Pflanzen anbaut, sollte die Ernte zeitversetzt planen. So bleibt man innerhalb der gesetzlichen Grenze von 50 Gramm.
Die Aufbewahrung muss in verschlossenen Behältern erfolgen, zu denen Kinder keinen Zugang haben. Luftdichte Gläser schützen die Blüten vor Feuchtigkeit und bewahren die Qualität.
Die Weitergabe von Cannabis an andere Personen ist verboten. Der Anbau darf ausschließlich für den Eigenkonsum erfolgen. Auch das Verschenken oder Verkaufen ist illegal und kann strafrechtlich verfolgt werden.
Social Clubs und gemeinschaftlicher Anbau als Alternative
Cannabis Social Clubs bieten seit April 2024 eine legale Möglichkeit, Cannabis gemeinschaftlich anzubauen und zu beziehen. Diese Anbauvereinigungen unterliegen strengen Regeln und unterscheiden sich deutlich vom privaten Eigenanbau.
Funktionsweise und Zulassung von Cannabis Social Clubs
Ein Cannabis Social Club ist ein eingetragener Verein, der Cannabis für seine Mitglieder anbaut. Der Verein muss eine Erlaubnis bei der zuständigen Behörde des Bundeslandes beantragen. Diese Erlaubnis gilt für sieben Jahre.
Die Gründung erfordert mehrere Schritte. Zunächst muss ein Verein nach den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches gegründet werden. Die Satzung muss den Zweck der Anbauvereinigung klar definieren.
Der Antrag muss verschiedene Unterlagen enthalten. Dazu gehören die Vereinssatzung, ein Sicherheitskonzept und ein Präventionskonzept. Mindestens eine Person muss eine bestimmte Sachkunde für den sicheren Anbau nachweisen.
Die Vorstandsmitglieder müssen zuverlässig sein. Sie dürfen keine einschlägigen Vorstrafen im Zusammenhang mit Drogenkriminalität haben. Die Anbaufläche muss gesichert werden, damit Unbefugte keinen Zugang haben.
Grenzen bei Mitgliedschaft und Abgabe
Cannabis-Clubs dürfen maximal 500 Mitglieder haben. Jedes Mitglied muss volljährig sein und seinen Wohnsitz in Deutschland haben. Eine Person darf nur in einem einzigen Cannabis Social Club Mitglied sein.
Die monatlichen Abgabemengen sind streng begrenzt:
- Erwachsene ab 21 Jahren: maximal 50 Gramm pro Monat
- Mitglieder zwischen 18 und 21 Jahren: maximal 30 Gramm mit höchstens 10 Prozent THC-Gehalt
Der Verein darf Cannabis nur an seine eigenen Mitglieder weitergeben. Ein kommerzieller Verkauf ist verboten. Die Cannabis-Clubs arbeiten nicht-gewinnorientiert und dürfen nur die tatsächlichen Kosten durch Mitgliedsbeiträge decken.
Jeder Verein muss einen Jugendschutzbeauftragten und einen Suchtpräventionsbeauftragten bestimmen. Die Vereine müssen Melde- und Dokumentationspflichten erfüllen.
Unterschiede zum privaten Eigenanbau
Beim privaten Eigenanbau darf jeder Erwachsene bis zu 3 Pflanzen gleichzeitig anbauen. Der Anbau muss in einem privaten, geschützten Raum erfolgen. Die Pflanzen dürfen nicht frei sichtbar sein.
Cannabis-Clubs hingegen bauen größere Mengen für alle Mitglieder an. Der Anbau erfolgt an einem zentralen Ort mit professionellen Sicherheitsvorkehrungen. Die Mitglieder müssen selbst keine Pflanzen ziehen oder pflegen.
Ein weiterer Unterschied betrifft die Kosten. Beim Eigenanbau trägt jeder seine eigenen Kosten für Samen, Erde und Ausrüstung. Bei Social Clubs teilen sich alle Mitglieder die Kosten durch einen monatlichen Beitrag. Die Höhe des Beitrags legt jeder Verein selbst fest.
Der private Anbau bietet mehr Flexibilität. Die Weitergabe an andere bleibt jedoch strafbar. Cannabis-Clubs dürfen Cannabis legal an ihre Mitglieder abgeben, wenn alle Regeln eingehalten werden.
Risiken, Strafen und gesundheitliche Aspekte beim Anbau
Der Anbau von Cannabis birgt rechtliche und gesundheitliche Risiken, die nicht ignoriert werden sollten. Überschreitungen der erlaubten Pflanzenzahl können zu empfindlichen Strafen führen, während der Konsum von THC-haltigem Cannabis gesundheitliche Folgen haben kann.
Strafrechtliche Folgen bei Verstößen
Wer mehr als die erlaubten drei Pflanzen anbaut, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Bei ein bis zwei Pflanzen über dem Limit wird der Verstoß meist als Ordnungswidrigkeit behandelt. Dies führt zu einer Verwarnung oder einem Bußgeld.
Ab vier überzähligen Pflanzen besteht der Verdacht auf illegalen Anbau. In diesem Fall wird ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Strafe kann eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe sein.
Der Anbau mit Verkaufsabsicht oder die Weitergabe an Dritte stellt eine Straftat nach § 34 KCanG dar. Hierbei droht eine Freiheitsstrafe. Die tatsächliche Strafe hängt von der Anzahl der Pflanzen, dem Gewicht der Blüten und der nachweisbaren Wirkstoffmenge ab. Das Cannabisgesetz legt diese Grenzen klar fest.
THC-Gehalt, Suchtpotenzial und Gesundheitsrisiken
Cannabis enthält THC, den psychoaktiven Wirkstoff, der für die berauschende Wirkung verantwortlich ist. Der THC-Gehalt in selbst angebauten Pflanzen kann stark variieren und hängt von der Sorte und den Anbaubedingungen ab.
Regelmäßiger Konsum von Cannabis birgt ein Suchtpotenzial. Etwa 9 Prozent der Konsumenten entwickeln eine Abhängigkeit. Bei Personen, die bereits im Jugendalter beginnen, liegt das Risiko deutlich höher.
Gesundheitliche Risiken umfassen Beeinträchtigungen der Gedächtnisleistung, Konzentrationsschwäche und mögliche psychische Probleme. Bei Personen mit Veranlagung zu psychischen Erkrankungen kann Cannabis Psychosen auslösen. Die Blüten haben den höchsten THC-Gehalt und sollten daher mit Bedacht konsumiert werden.
Umgang mit Abhängigkeit und Jugendschutz
Das Cannabisgesetz schreibt vor, dass Pflanzen sicher vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche geschützt werden müssen. Dies ist nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern auch eine gesundheitliche Notwendigkeit. Das jugendliche Gehirn ist besonders anfällig für die negativen Auswirkungen von THC.
Wer Anzeichen einer Abhängigkeit bei sich feststellt, sollte professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Beratungsstellen und Suchtberatungen bieten anonyme und kostenlose Unterstützung an.
Im privaten Bereich gilt: Cannabis und die angebauten Pflanzen müssen für Minderjährige unzugänglich aufbewahrt werden. Dies bedeutet abgeschlossene Räume oder gesicherte Bereiche, die nicht frei zugänglich sind. Verstöße gegen den Jugendschutz werden streng geahndet.
Häufig gestellte Fragen
In Deutschland gelten seit April 2025 klare Regeln für den privaten Cannabisanbau. Die wichtigsten Fragen betreffen die erlaubte Pflanzenzahl, rechtliche Anforderungen und Sicherheitsvorkehrungen beim Anbau zu Hause.
Wie lautet die gesetzliche Grenze für den privaten Anbau von Cannabis in Deutschland?
Erwachsene Personen dürfen maximal drei Cannabispflanzen gleichzeitig zum Eigenkonsum anbauen. Diese Grenze gilt pro Person und nicht pro Haushalt.
Das bedeutet, dass in einem Haushalt mit mehreren volljährigen Personen theoretisch mehr als drei Pflanzen wachsen dürfen. Allerdings muss jede Person nachweisen können, welche Pflanzen zu ihr gehören. Der Anbau ist nur am eigenen Wohnsitz oder am gewöhnlichen Aufenthaltsort erlaubt.
Welche rechtlichen Vorschriften sind beim Anbau von Cannabis für den Eigenbedarf zu beachten?
Der Anbau muss in der eigenen Wohnung oder am Ort des gewöhnlichen Aufenthalts erfolgen. Die Person muss seit mindestens sechs Monaten einen Wohnsitz in Deutschland haben.
Cannabis darf ausschließlich für den Eigenkonsum angebaut werden. Die Weitergabe an andere Personen bleibt verboten. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen Cannabis weder anbauen noch konsumieren.
Beim Anbau im eigenen Garten muss darauf geachtet werden, dass keine Geruchsbelästigung für Nachbarn entsteht. In Kleingärten ist der Anbau grundsätzlich nicht erlaubt, da die üblichen Zäune zu niedrig sind und keinen ausreichenden Schutz bieten.
Was sind die Konsequenzen bei Überschreitung der erlaubten Anzahl an Cannabispflanzen?
Alle Pflanzen, die über die Anzahl von drei hinausgehen, müssen unverzüglich und vollständig vernichtet werden. Die Überschreitung der erlaubten Pflanzenzahl stellt einen Verstoß gegen das Konsumcannabisgesetz dar.
Wer mehr als drei Pflanzen anbaut, riskiert rechtliche Konsequenzen. Die genaue Höhe von Bußgeldern oder Strafen hängt vom Einzelfall ab. Das Gesetz macht keine Ausnahmen für bereits fortgeschrittene Wachstumsphasen oder bevorstehende Ernten.
Welche Sicherheitsmaßnahmen muss ich beim Anbau von Cannabis in meiner Wohnung ergreifen?
Die Cannabispflanzen müssen in abschließbaren Schränken oder Räumen aufbewahrt werden. Dies soll Kinder und unbefugte Dritte daran hindern, an die Pflanzen zu gelangen.
Auch in Wohnungen, in denen Kinder leben, ist der Anbau erlaubt. Die Pflanzen müssen dann jedoch besonders sicher untergebracht sein. Das geerntete Cannabis muss ebenfalls geschützt aufbewahrt werden, damit Kinder und andere Personen keinen Zugriff haben.
Die Geruchsentwicklung während des Anbaus muss berücksichtigt werden. Bei Beschwerden von Nachbarn wegen Geruchsbelästigung muss der Anbau möglicherweise eingestellt werden.
Unter welchen Bedingungen ist der Anbau von Cannabispflanzen für medizinische Zwecke erlaubt?
Das Konsumcannabisgesetz unterscheidet nicht zwischen Anbau für Freizeitzwecke und medizinische Nutzung. Die Grenze von drei Pflanzen gilt unabhängig vom Verwendungszweck.
Patienten mit einer ärztlichen Verordnung für medizinisches Cannabis müssen ihre Medikation weiterhin über Apotheken beziehen. Der private Anbau von drei Pflanzen steht ihnen wie allen anderen Erwachsenen zu. Eine Sonderregelung für den erweiterten Anbau zu medizinischen Zwecken gibt es nicht.
Wie wirkt sich die aktuelle Gesetzeslage auf den Anbau von Cannabis in Mietwohnungen aus?
Der Anbau von bis zu drei Cannabispflanzen ist grundsätzlich auch in Mietwohnungen erlaubt. Vermieter können den Anbau nicht generell verbieten, da es sich um eine legale Tätigkeit handelt.
Mieter müssen jedoch die allgemeinen Mietvertragspflichten einhalten. Dazu gehört, dass keine Beschädigungen an der Wohnung entstehen und keine erhebliche Geruchsbelästigung für andere Mieter verursacht wird. Bei Verstößen gegen diese Pflichten können Vermieter unter Umständen Maßnahmen ergreifen.
Die Installation von Anbauanlagen mit starken Lampen oder Belüftungssystemen kann bauliche Veränderungen erfordern. Solche Umbauten bedürfen in der Regel der Zustimmung des Vermieters.